Falttüren
In Arbeit befindet sich gerade ein Portal,
was
sich rund um das Thema Falttüren drehen wird.
Bitte haben sie noch Geduld und klicken
sie in ein
paar Tagen mal wieder bei uns rein.
Falttür - Falttüren
Falttüren als Scheidungsgrund
Die Klappen platzsparender Luken in der Horizontalen sind
hier nicht gemeint. Man muss schon genau hinhören, denn
Falttüren unterscheiden sich grundlegend von Falltüren.
Genauso wie Waldzwerge und Walzwerke nichts miteinander
gemein haben. Dass es immer mal wieder zu Verwechslungen
kommt hängt mit Missverständnissen bei der Kommunikation
zusammen. Den Scheidungsrichter schien das wenig zu
beeindrucken als er fragte, warum Sie Ihre Frau eine Woche
lang auf den Dachboden gesperrt hatten. Dabei hatte Ihre
Frau doch verlangt, Sie sollen die Falttür wieder schließen,
nachdem sie ein paar Sachen vom Keller auf den Dachboden
geräumt hatte und da haben Sie eben die Falltür geschlossen
als Ihre Frau noch oben war. Das Gericht sah es jedenfalls
als erwiesen an, dass Ihre Frau eindeutig Falttüren gemeint
hatte, die sich wie Ziehharmonikas zusammen- und wieder
auseinanderfalten lassen. „Haben Sie nicht die Schreie Ihrer
Frau gehört?“ wollte der Richter wissen. „Sie rief doch, Sie
sollen die Falltür wieder aufmachen?“. Sie werden wenig
Verständnis ernten, wenn Sie nun hervorbringen, dass Sie
daraufhin die Falttür des Kellerschranks geöffnet hatten. |