Falttüren

In Arbeit befindet sich gerade ein Portal, was
sich rund um das Thema Falttüren drehen wird.

Bitte haben sie noch Geduld und klicken sie in ein
paar Tagen mal wieder bei uns rein.

Falttür - Falttüren

Falttüren als Scheidungsgrund
Die Klappen platzsparender Luken in der Horizontalen sind hier nicht gemeint. Man muss schon genau hinhören, denn Falttüren unterscheiden sich grundlegend von Falltüren. Genauso wie Waldzwerge und Walzwerke nichts miteinander gemein haben. Dass es immer mal wieder zu Verwechslungen kommt hängt mit Missverständnissen bei der Kommunikation zusammen. Den Scheidungsrichter schien das wenig zu beeindrucken als er fragte, warum Sie Ihre Frau eine Woche lang auf den Dachboden gesperrt hatten. Dabei hatte Ihre Frau doch verlangt, Sie sollen die Falttür wieder schließen, nachdem sie ein paar Sachen vom Keller auf den Dachboden geräumt hatte und da haben Sie eben die Falltür geschlossen als Ihre Frau noch oben war. Das Gericht sah es jedenfalls als erwiesen an, dass Ihre Frau eindeutig Falttüren gemeint hatte, die sich wie Ziehharmonikas zusammen- und wieder auseinanderfalten lassen. „Haben Sie nicht die Schreie Ihrer Frau gehört?“ wollte der Richter wissen. „Sie rief doch, Sie sollen die Falltür wieder aufmachen?“. Sie werden wenig Verständnis ernten, wenn Sie nun hervorbringen, dass Sie daraufhin die Falttür des Kellerschranks geöffnet hatten.